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00:00:02.600 --> 00:00:08.266
Heute ein Einsatz in Österreich, nächsten
Monat ein Kunden besuchen Belgien?

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00:00:08.266 --> 00:00:11.532
Und was sollte nicht im Gepäck fehlen?

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00:00:11.533 --> 00:00:14.966
Richtig, die A1-Bescheinigung.

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00:00:14.966 --> 00:00:22.932
Sie haben noch nichts davon gehört? Kein Problem.
Hier die wichtigsten Informationen dazu...

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00:00:24.933 --> 00:00:30.666
Damit beim Auslandseinsatz von Mitarbeitenden
der RMS, BUCHEN oder XERVON

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00:00:30.666 --> 00:00:34.866
keine lokalen Sozialversicherungsbeiträge
entrichtet werden müssen,

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00:00:34.866 --> 00:00:41.066
hat jede und jeder Mitarbeitende eine sog.
A1-Bescheinigung mit sich zu führen.

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00:00:41.066 --> 00:00:45.932
Sie weist nach, dass der oder die Mitarbeitende
in Deutschland sozialversichert ist

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00:00:45.933 --> 00:00:53.466
und nicht in die Sozialversicherung des Landes
einzahlen muss, in dem ihre vorübergehende
Tätigkeit stattfindet.

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00:00:56.600 --> 00:01:03.000
Mithilfe der A1-Bescheinigung wird gegenüber
ausländischen Sozialbehörden also nachgewiesen,

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00:01:03.000 --> 00:01:07.000
welches Sozialsystem für einen Versicherten
zuständig ist.

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00:01:07.000 --> 00:01:14.000
Somit entfällt eine Anmeldung bei der Sozialversicherung
des Staates, in den der Auslandseinsatz führt.

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00:01:17.000 --> 00:01:24.000
Das gilt für Facharbeiter und LKW-Fahrer genauso
wie für Angestellte und Geschäftsführer.

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00:01:24.000 --> 00:01:26.000
Haben Sie bisher daran gedacht?

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00:01:28.000 --> 00:01:36.000
Die Bescheinigung ist schlicht bei allen Reisen
in EU-Mitgliedstaaten, aber auch nach Liechtenstein,
Norwegen

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00:01:36.000 --> 00:01:42.000
und in die Schweiz mitzuführen - auch dann,
wenn Reisen nur wenige Stunden dauern,

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00:01:42.000 --> 00:01:45.000
wie z.B. ein Kunden- oder Messebesuch.

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00:01:48.000 --> 00:01:53.000
Fehlt die A1 Bescheinigung, drohen empfindliche
Bußgelder.

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00:01:53.000 --> 00:02:02.000
Solche Compliance-Verstöße können Arbeitgeber
unter Umständen sogar von zukünftigen Ausschreibungen
ausschließen.

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00:02:04.000 --> 00:02:08.000
Diese Regelung geht zurück auf die Entsenderichtlinie.

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00:02:08.000 --> 00:02:14.000
Grundsätzlich wird für jeden Auslandseinsatz
eine separate A1-Bescheinigung benötigt.

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00:02:14.000 --> 00:02:17.000
Erleichterungen in Form von Sammelbescheinigungen

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00:02:17.000 --> 00:02:23.000
gibt es für Fälle der regelmäßigen und
dauerhaften Entsendung von Mitarbeitenden.

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00:02:26.000 --> 00:02:32.000
Sie wissen nicht, wie Sie eine A1-Bescheinigung
für sich oder ihr Einsatzteam erhalten?

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00:02:32.000 --> 00:02:36.000
Keine Sorge, darum kümmert sich die Personalabteilung
für Sie.

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00:02:36.000 --> 00:02:42.000
Informieren Sie dafür einfach vor jedem Einsatz
die Kollegen der Lohn- und Gehaltsabrechnung,

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00:02:42.000 --> 00:02:47.000
welche für die zu entsendenden Mitarbeitenden
zuständig sind.

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00:02:49.000 --> 00:02:55.000
Planen Sie vielleicht gerade einen Auslandseinsatz
und haben weitere Fragen?

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00:02:55.000 --> 00:02:56.000
Sprechen Sie uns an!

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00:02:56.000 --> 00:03:03.000
Wir, das ist das Team für Recht, Ausland und
Steuern bei der Personalabteilung der RMS.

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00:03:06.000 --> 00:03:12.000
Wir beraten und unterstützen Sie gerne zu
den spezifischen Themen rund um Auslandseinsätze,

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00:03:12.000 --> 00:03:20.000
wie z.B. Visum, Lohnsteuer, Arbeitskontrollen,
Meldepflichten und vieles mehr.

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00:03:20.000 --> 00:03:24.000
Lassen Sie es uns gemeinsam angehen!

